Hallo Udo,
vielen Dank für Deine Antwort, jetzt verstehe ich das mit der Softwareversionsnummer. Also abwarten, bis das erste Update kommt. Das mit der eigenwilligen Reklamationsregel ist natürlich eine schöne Sache für Renault, kann man sich schön leicht aus der Verantwortung ziehen, denn hier sehe ich das Problem. Denn ich habe meinen Renaulthändler meine Mängel mitgeteilt und das Auto für 3 Tage in die Werkstatt gegeben. Außer das man mir mitteilte, das man keine direkten Mängel feststellen konnte und das meine Mängel keine wären, weil dieses halt so ist und am Fahrzeug nichts geändert werden konnte. Also gehe ich mal davon aus, das sie von dieser Seite her nichts an Renault weiterleiten werden. Und selbst wenn ich darauf dringen würde dies an Renault direkt weiterzuleiten, ist es wahrscheinlich vergebene Mühe, da ich eh davon ausgehe, das sie dieses sowieso nicht machen. Außerdem habe ich jetzt im Nachhinein das Gefühl, dass sie vom Fahrzeug und der Software keine Ahnung und Interesse haben, sich damit auseinander zu setzen. Aber ich werde auf jeden Fall direkt noch an Renault schreiben und meine Mängel und den schlechten Service damit Renault mitteilen.
Liebe Grüße Carsten