Zumindest auf unserem Planeten gibt es diese Verträge nicht, da dies dem Leasinggedanken sittenwidrig widerspricht. Es gibt aber Verträge, da kannst Du das Auto am Ende kaufen, musst es aber nicht kaufen.
Auf Deutsch: Es stimmt nicht, was Du hier sagst.
Das stimmt leider nicht so ganz, es gibt seit Ewigkeiten ein sog. "Restwertleasing", da wird - anders als beim KM-Leasing, ein fixer Restwert berechnet. Weicht dieser nun am Ende der Laufzeit ab (durch zB eingebrochenen Gebrauchtwagenmarkt etc) und sagt dann Schwacke/DAT dass der Wert dann z.B 5.000 EUR unter dem angenommenen Restwert liegt, zahlt das der Kunde. Gibts kein Entkommen. Wurde häufig in meiner alten Firma gemacht, wenn die Leasingraten aufgrund von z.B Abschreibungen oder Rückstellungen sehr hoch sein sollen...