Hallo SiHewo,
Fahrzeuge im privaten Leasing haben oftmals eine geringere Laufleistung und die Wahrscheinlich dass das Fahrzeug herausgekauft wird ist gegeben. Möchte ich mein Fahrzeug länger fahren, achte ich von Anfang an auf kürzere Serviceintervalle.
Generell werden heute Fahrzeuge konstruktiv auf 160.000 Kilometer Haltbarkeit ausgelegt. Diese Aussage wurde mir mehrfach von Fahrzeugherstellern und Zulieferern bestätigt.
Die Steuerkettenproblematik trifft nicht nur Renault. Verkokte Ölabstreifringe und Ventile sind auch kein Einzelfall.
Als noch Motoren mit stabilen Duplexketten verwendet wurden, musste man das Motoröl in viel kürzeren Abständen tauschen, da die Additive noch nicht lange gehalten haben. Und die Vergasermotoren und Saugrohreinspritzer hatten keine Rußprobleme und AGRs hat es noch nicht generell gegeben.
Meine Strategie ist, ein Fahrzeug leasen und das nur so lange die Garantie besteht und dann das Fahrzeug zurück geben.
Leasingrückläufer werden aufbereitet und dann meist an Privat verkauft. Es gilt die Händlergewährleistung und meist wird eine Gebrauchtwagengarantie angeboten. Der Händler versichert den Gewährleistungsfall. Die Versicherungsprämie dafür ist auch in der Kalkulation des Verkaufspreises eingerechnet worden.
Der Rücknahmepreis für den Händler ist die Schlußrate zum Zeitpunkt des Herauskaufs aus dem Leasingvertrag.
Es gibt Verträge mit Rücknahmeverpflichtung durch den Händler und welche, wo der Kunde das Fahrzeug am Ende der Leasingperiode rückkaufen muss. Das Damoklesschwet ist, wenn der vereinbarte Restwert höher ist, als der aktuelle Zeitwert, wenn zu sehr auf eine niedrige Leasingrate abgezielt wurde.
Liebe Grüße
Udo