Beiträge von Theo_Rehtisch

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    Mal ne ganz andre Frage. Ich habe den Austral auf Leasing bestellt, allerdings am andren Ende von Deutschland. Weiß jemand wie das mit der Anmeldung ist? Muss ich das Auto selbst zulassen? Kann der ortsfremde Händler das machen? Ich hätte gerne 3D Kennzeichen, kann ich dem Händler das Kennzeichen zuschicken? und wie ist das geregelt wenn ich das Kennzeichen schon reserviert hab bei der Zulassungsbehörde? Und wie läuft das mit der Versicherung für die Anmeldung, Gebe ich Ihm dann ggf. die EvB nummer und er meldet an?


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    Das musst du deinen Händler/Verkäufer fragen, ob Zulassung mit inklusive ist, das ist immer unterschiedlich.

    Wenn die Zulassung inkl. ist, dann muss dir der Händler sagen, was er von dir dafür braucht (üblicherweise EvB + Vollmacht + Ausweis-Kopie, so dass er in deinem Namen anmelden darf). Anmeldung geht immer und ausschließlich nur dann, wenn du bereits die Versicherung abgeschlossen & die EvB dafür bekommen hast.

    Extra-Späße wie Wunschkennzeichen usw. sind dann aber immer noch Verhandlungssache - denn die kosten ja extra.


    Also: Frag' deinen Händler, nur der kann dir die gewünschten Infos liefern.

    Es sollte deutlich einfacher gehen, wenn der Wagen/sein AAOS bereits im Playstore registriert ist (wovon auszugehen ist). Einfach Waze im Google Playstore an einem beliebigen Gerät im Webbrowser aufrufen:


    waze - Android Apps on Google Play
    Enjoy millions of the latest Android apps, games, music, movies, TV, books, magazines & more. Anytime, anywhere, across your devices.
    play.google.com


    Dort dann installieren/auf weiteren Geräten installieren wählen - wird dort dann (z.B. neben dem eigenen Smartphone) wie etwa "Renault AVIVI2 Full" als Installations-Ziel angeboten, dann ist dort eben auch die Installation möglich (was vermutlich auch auf AAOS12 möglich ist).

    Tatsächlich ist es aber genau anders herum: Im Regelfall löst man ganz bewusst die Bremse & nimmt den Gang raus, bevor ein Fahrzeug auf die Hebebühne kommt. Und das aus den verschiedensten Gründen:


    -wären die Räder durch Gang & Bremse "fest", würden beim Runterlassen/Aufsetzen starke Verschränkungen und Spannungen an den Rädern auftreten & das Getriebe würde stark belastet, was man alles gern vermeiden möchte

    -im Regelfall muss man den Wagen per Hand schieben/ausrichten, nachdem man ausgestiegen ist

    -die allermeisten Prüfungen an Fahrwerk und Bremse erfordern frei drehende Räder


    Gang rein und aktivierte Feststellbremse ergeben daher auf einer Hebebühne so gut wie nie Sinn.

    Wenn es der Notbrems-Assistent wäre, würde aber normalerweise ein großes, rotes Warnzeichen (roter Hintergrund, weiße Schrift) im Tacho-Display eingeblendet werden, welches man eigentlich nicht übersehen kann. So ist es jedenfalls bei mir immer, wenn der Assistent entweder warnt, oder sogar aktiv eingreift.


    Ich würde es ja nicht für ausgeschlossen halten, wenn es einfach einer der vielen Fehler in der Software gewesen wäre. Apropos: In den letzten Tagen steigt bei mir immer mal wieder der Tempomat einfach so aus. Er deaktiviert sich einfach komplett, man muss ihn erst wieder per Tastenfeld aktivieren & dann seine gewünschte Geschwindigkeit setzen. Sowas bringt viel Freude, wenn man gerade auf der Autobahn jemanden überholt & ein Drängler an der Heckstoßstange kleben hat... :rolleyes:

    Der erste Service ist Wartung A, die kostet um die 300,- EUR (eher pessimistische Schätzung, liegt oft auch deutlich drunter). Ein Ölwechsel ist da allerdings nicht mit dabei.


    Dieser kommt erst nach 2 Jahren mit Wartung B. Und für diese Wartung kann man dann tatsächlich bis zu ca. 600,- EUR veranschlagen (was aber auch eher im höheren Schätzungs-Bereich liegt).


    Und ja, für's Öl langt Renault kräftig zu. Was aber ganz sicher nichts damit zu tun hat, dass das ein "speziell entwickeltes" Öl ist (oder dass es "aufwändig" und damit teuer zu produzieren wäre, was man ja schnell denken könnte, wenn man so ein dusseliges Marketing-Sprech wie "speziell für diesen Motor entwickelt" liest). 0W-16 mit AN2022-Freigabecode gibt's auch für ca. 10 EUR und drunter je Liter von verschiedenen Markenherstellern.


    Renault nimmt einfach deshalb exorbitant viel Kohle, weil sie's können. Und weil's jeder Hersteller mit seinem OEM-Öl so macht. Das ist ja nun wirklich nichts Neues, weder bei Renault, noch anderswo.

    Vorweg gesagt, im Großen und Ganzen gehe ich mit deinen Darstellungen konform. Nur einem Punkt glaube ich dich korrigieren zu müssen. 😊 Wenn am Ortseingang eine Geschwindigkeitsbegrenzung erkannt wurde, wird diese bis zum bitteren Ende d.h. bis zum Ortsausgangsschild angezeigt. Das ist, so widersinnig es auch erscheint, in Ordnung. Denn die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Aufhebungsschild gilt. Das bedeutet, kein Schild keine Aufhebung. Und so intelligent zu bemerken, dass das Fahrzeug die Straße mit der Geschwindigkeitsbegrenzung verlassen hat ist das System leider nicht.

    Ja, es gilt der Grundsatz "Geschwindigkeitslimit gilt bis Aufhebungsschild". Es gibt aber mehrere Ausnahmen. Insofern hast du so pauschal ("bis zum bitteren Ende) nicht Recht. Deine Regel gilt nur, wenn:


    -ich von Ortseingang bis Ortsausgang auf derselben Strecke fahre (Stichwort "Streckenlimit", darum geht's)

    -ich im Falle eines Abbiegens stets direkt wieder auf ein solches Streckenlimit per Schuld hingewiesen werde

    -wenn es sich um eine Zone handelte (wobei mir eine 50er Zone noch nie untergekommen wäre)


    Endet die Strecke offenkundig (was z.B. beim Einmünden einer Nebenstraße in eine vorfahrtsberechtigte Hauptstrecke der Fall ist), oder verlasse ich anderweitig die Strecke & biege z.B. auf eine Kraftfahrstraße/Autobahn/whatever ein, kann sich die zulässige Geschwindigkeit auch ohne Aufhebungsschild/ohne neues angezeigtes Geschwindigkeitslimit ändern.

    Grundsätzlich & um Missverständnissen vorzubeugen: Was du beschreibst, das hat nach meinem Verständnis nichts mit Schildererkennung zu tun. Das ist schlicht Kartenmaterial (was man dann noch nach Online- und Offline-Kartenmaterial unterscheiden müsste) & die Aktualität/Anzeige jeweils dessen.


    Davon ab ist das Verhalten/die Situation bei mir etwas anders, als du es beschreibst:


    1. Ich hab besagtes Connectivity Updates seit längerem schon in meinem Wagen installiert.


    2. In Google Maps auf anderen Devices & mit Online-Verbindung werden mir die korrekten Tempolimits angezeigt


    3. Ich habe ausdrücklich kein gelbes Warnzeichen neben dem Tempolimit-Feld in der Anzeige (wenngleich über Einstellungen -> System klar erkenntlich ist, dass keine Verbindung zu Renault besteht; in logischer Konsequenz kann ich z.B. auch nicht manuell auf Updates prüfen usw.).

    Aber: Es werden mir im Tacho-Display trotzdem innerorts (vermeintliche) Geschwindigkeitslimits angezeigt. Nicht immer und überall, aber dennoch in der deutlichen Mehrzahl der Fälle. Und zwar oftmals auch zumindest, was die Positionierung/Bereiche angeht, an ziemlich exakt den korrekten Stellen (=da, wo Schilder stehen oder eben da, wo man auf Hauptstraßen einbiegt & Sich daher das Limit ändert usw.).

    Allerdings hören ab da die guten Nachrichten auch auf: Denn in 99% der Fälle ist das angezeigte Limit schlicht falsch. Geht's nach Google Maps im Austral, dann besteht die ganze Stadt fast ausschließlich nur aus 30er-Zonen. Und von der Schildererkennung kann das nicht kommen (denn es stehen da definitv keine 30er Schilder) & von Google Online sicher auch nicht (auf dem Smartphone stimmt's, natürlich mit demselben Account). Und: Das war in meinem Fall schon immer so, auch vor dem Ausfall der Connected Services.


    Meine Rückschlüsse daraus:


    a) Innerstädtisch zeigt mein Austral - warum auch immer - nur veraltetes Offline-Kartenmaterial.

    b) Die Austral-Software hat einen grundsätzlichen Bug, denn ausgehend von der außerstädtischen Leistung des Systems könnten Kamera+Software locker wenigstens 50% der städtischen Bereiche sauber erfassen & darstellen. Sie tun's aber schlicht nicht., bzw. vielleicht tun sie es, werden dann aber von a) wieder "überschrieben".