Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff- und Stromverbrauch
Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle neu zugelassenen Pkw-Modelle (Klasse M1) verpflichtend mit einer fahrzeuginternen "Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff-/Stromverbrauch" ausgerüstet sein, der sog. OBFCM-Einrichtung (engl. On-Board Fuel Consumption Monitoring).
Die Daten aus dem OBFCM dienen dem Gesetzgeber zur Feststellung von Abweichungen zwischen den Laborwerten und den Verbrauchswerten im tatsächlichen Fahrbetrieb.
Die OBFCM-Einrichtung speichert den realen Kraftstoff-/Stromverbrauch über die gesamte Lebensdauer im Fahrzeug.
Ob das Auto OBFCM unterstützt, kann in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 erkannt werden: Entscheidend ist dort die Emissionsschlüsselnummer "36AP", die für die Abgasnorm "Euro 6d-ISC-FCM" (hat es auch der Austral) steht. Das Kürzel "FCM" ist maßgebend und bedeutet "Fuel Consumption Monitoring System".