Ihr wisst aber schon, daß das unnötige Laufen lassen des Motors am Stand nicht erlaubt ist.....
Wo kein Kläger kein Beklagter.
Gleiches würde ja im Winter bei vereisten Scheiben gelten. Wer eine Frontscheibenheizung hat, wird diese auch benutzen, d.h. Auto starten, Frontheizung an und dann die Seitenscheiben enteisen, alles andere macht kein Sinn. Sonst briaucht man zumind. im Winter bei vereisten Scheiben die Frontscheibenheizung nicht.
Gruss aus Berlin
Micha