Also unserer ist nicht vom Rückruf wegen den elektr. Sitzen betroffen, wir waren heute den seit 01. März neuen Händler in Villach anschauen und direkt für 05. April Service und Räderwechseltermin machen und da wurde das direkt kontrolliert.
Austral Rückruf
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Also, wir haben es Freitag kurz nach halb sechs und unser Auto steht immer noch in der Werkstatt ( seit Montag 9:00 Uhr) und das nach nur einem Software Update, der Rückruf war (OTS 0E9W). Die letzte Aussage war das das Steuergerät das Auto nicht nicht mehr erkennt, sie mussten eine Technische Anfrage an Renault stellen und hätten noch keine Antwort. Durch meine langjährigen Beziehungen zu Verkäufer, konnte ich dem wenigstens einen Vorführwagen aus dem Kreutz leiern, das Autohaus hatte sich von vornherein geweigert ein Auto zu stellen. Mal sehen wie lange es jetzt noch dauert.
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Steht in einem solchen Fall nicht ein Ersatzwagen zu.
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Ja und nein, Renault hat gesagt, da die Reperatur nur eine Stunde dauert ist es zumutbar auf das Auto zu warten, das es in meinem Fall länger dauert, liegt vielleicht an den Experten in der Werkstatt. Die erste Antwort war, wir können ihnen keinen Werkstatt Ersatzwagen geben, auf den Kosten bleiben wir sitzen. Das nennt man Service.
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War bei mir genau so. Kostenpflichtig hätte ich einen bekommen. Meiner stand von 11.Uhr bis nächsten Tag 7 Uhr in der Werkstatt.
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Wir bekammen bei jeder Art von Rückruf und Garantie immer einen gratis Leihwagen, steht laut dem Händler auch zu. Nur bei Service oder so kostet er ein paar Euro.
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Wir bekammen bei jeder Art von Rückruf und Garantie immer einen gratis Leihwagen, steht laut dem Händler auch zu. Nur bei Service oder so kostet er ein paar Euro.
Sieht mein Händler anders.
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Hallo,
es hängt vom jeweiligen Händler ab, ob man ein Ersatzfahrzeug kostenfrei erhält oder dafür zahlen muss.
Meines Wissens gibt es bei Rückrufe keinen Rechtsanspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Da wäre die Antwort von einem Juristen hilfreich.
Liebe Grüße
Udo
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Hallo,
es hängt vom jeweiligen Händler ab, ob man ein Ersatzfahrzeug kostenfrei erhält oder dafür zahlen muss.
Richtig, es besteht kein Rechtsanspruch in diesem Fall. Nur Kulanz des Händlers. Man sollte aber schon drauf Hinweisen wenn er sich querstellt, das dies nicht gerade zu einer Kundenbindung führt.
Muss jeder selber wissen wie er mit so einer Situation umgeht
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Auch in der Schweiz gilt: Für Garantie Arbeiten muss der Händler keinen Ersatzwagen gratis anbieten. Aus dem einfachen Grund, weil die Werkstatt dies vom Hersteller nicht vergütet erhält. Als guter Kunde und, weil ich den Tank immer bis zum Rand fülle, erhalte ich immer einen Ersatz gratis, sofern die Arbeiten mehr als 2-3 Stunden dauern. Egal welche Marke, egal welcher Händler.