Alles anzeigenHallo SiHewo,
in Österreich gibt es nur einen Rückruf durch den Hersteller direkt an den Käufer. Da gibt es keine zentrale Datenbank wie in Deutschland, wo der aktuelle Zulassungsbesitzer feststellbar ist.
Liebe Grüße
Udo
Das ist so nicht ganz korrekt, denn der Hersteller kennt ja nicht die Zulassungsbesitzer, es braucht eine Datenbank - aus Datenschutzgründen ist das der Verband der Versicherungsunternehmen.
Sonderfall Kfz-Rückrufe
Das Kraftfahrgesetz regelt die Durchführung von Kfz-Rückrufen in Österreich. Dabei übermittelt der Vertreter des Fahrzeugherstellers dem zentralen Zulassungsregister beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs die Identifikationsnummern der betroffenen Fahrzeuge. Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter werden dann zugeordnet und der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs informiert sie schriftlich über den Rückruf. Betroffene erhalten ein Informationsschreiben des Fahrzeugherstellers sowie ein allgemeines, automatisiertes Begleitschreiben des Sozialministeriums. Die Kontaktdaten der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter werden dabei weder dem Fahrzeughersteller noch dem Sozialministerium übermittelt!
Mit dieser Vorgangsweise können somit unter Wahrung des Datenschutzes praktisch alle betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter effizient verständigt werden.